Was tun, wenn...
| Seelsorger |
Pfarrer Wolfgang Schultheis Sprechstunde: Donnerstag, 17:00 bis 18:00 Uhr In dringenden Fällen (Krankensalbung, Sterbefall) zu erreichen: Tel. 40 92 31 E-Mail: pfarrer@nikolaus-woerth.de |
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| Pfarrbüro |
Das Pfarrbüro ist offen für alle und alle Anliegen, die Sie
haben. Telefon: 0
93 72 / 94 13 87 |
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| Aussegnung / Beerdigung |
Bei Sterbefällen ist eine Absprache der
Angehörigen mit der Friedhofsverwaltung (Stadt Wörth), dem Totengräber
(Beerdigungsinstitut Hofmann in Bürgstadt, Tel. 09371 / 2457) und dem
Pfarramt (Seelsorge und Gestaltung von Beisetzung und Requiem) notwendig. Nach Anmeldung des Todesfalles im Pfarramt wird ein Aushang im Schaukasten vor der Kirche gemacht, sowie im nächsten Gottesdienst für den Verstorbenen gebetet und geläutet. Bis zum Tag der Beerdigung oder Verabschiedung findet nach Absprache mit den Angehörigen ein Rosenkranzgebet in der Kirche statt. Bei einer Urnenbestattung ist eine Trauerfeier entweder zur Verabschiedung oder zur Beisetzung möglich. Mit Wirkung vom 1. September 2010 gilt bis auf weiteres folgende Ordnung:
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| Kirchliche Beratungsstellen |
Caritasverband für den Landkreis
Miltenberg, Hauptstraße 60 (im ehemaligen Franziskanerkloster), Telefon 0 93 71 / 97 89 10 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag 13.30 - 17.00 Uhr
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| Bußsakrament — “Das Sakrament der Versöhnung” |
Gelegenheit zum
Empfang des “Sakramentes der Versöhnung” ist regelmäßig jeden Donenrstag von 18.00 Uhr
bis 18:30 Uhr im Beichtstuhl. Auf Wunsch kann auch die Form des Beichtgespräches gewählt werden. Dazu ist jedoch eine telefonische Terminvereinbarung mit dem Pfarrer notwendig. Bußgottesdienste finden jeweils in der Advents- und Fastenzeit statt. |
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| Eheschließung — Kirchliche Trauung | Die
Brautleute mögen sich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Trauungstermin im
Pfarrbüro melden, sinnvollerweise bevor andere Festlegungen (z.B. Lokal
usw.) erfolgen. Zum Brautgespräch, das mit dem Pfarrer zu vereinbaren ist und spätestens 8 Wochen vor dem Termin stattfinden soll, ist bei Taufe außerhalb von Wörth ein Taufschein mitzubringen, ebenso der Nachweis der Teilnahme an einem Eheseminar. Der Taufschein, der nicht älter als 3 Monate sein darf, ist im Pfarramt des Taufortes zu erbitten; Termine der Eheseminare können bei uns im Pfarrbüro erfragt werden. |
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| Taufe | Die Tauffeiern sind in
der Regel monatlich am Samstag oder am Sonntag um 14:30 Uhr. Eine Alternative dazu ist die Taufe im Sonntagsgottesdienst. Es empfiehlt sich, den Tauftermin bald nach der Geburt im Pfarrbüro abzusprechen und eine Geburtsurkunde mitzubringen. Die Taufe setzt die Glaubensbereitschaft der Eltern voraus; sie wird deshalb nur nach einem Taufgespräch gespendet, an dem neben den Eltern nach Möglichkeit auch der Pate teilnehmen sollte. Der Termin wird vereinbart und findet nach Möglichkeit in der Wohnung der Familie statt. |
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| Erstkommunion |
Die Hinführung der Kinder zum Sakrament der
Eucharistie geschieht in Zusammenarbeit von Müttern und Vätern zusammen mit
dem Pfarrer. Eingeladen sind dazu die Kinder der 3. Klasse. Dabei werden die Kinder auch auf den Empfang des “Sakramentes der Versöhnung”, die Beichte, vorbereitet, das beim ersten Mal im Rahmen eines “Beichtfestes” gefeiert wird. Die Eltern nehmen bei der Vorbereitung durch verschiedene Dienste aktiv Anteil. Der Erstkommuniontag ist in Wörth traditionell am 2. Sonntag der Osterzeit (“Weißer Sonntag”). Die Kinder tragen dabei die Gewänder der Pfarrgemeinde. |
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| Firmung | Jugendliche ab der 8.
Klasse werden zum jährlich stattfindenden Glaubenskurs eingeladen, der
Voraussetzung für die Anmeldung zur Spendung des Firmsakramentes ist. Der Glaubenskurs umfasst mehrere Kurstage im Pfarrzentrum, Ausflüge ins Bibelmuseum oder die Diözesanhauptstadt Würzburg und andere Treffen, die für das Gemeinde -und Gemeinschaftsleben der Pfarrei oder die religiöse Bildung der Jugendlichen interessant sind. Ansprechpartner für das Glaubenskursteam ist zurzeit Pfarrer Wolfgang Schultheis. |
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| Tauf- oder Firmpate | Pate
kann nur der werden, der dem Kind später wirklich helfen will, als Christ zu
leben. Er muss deshalb selbst getauft und gefirmt sein und der katholischen Kirche voll angehören. Dafür ist ein Nachweis in Form eines Taufzeugnisses bzw. Patenscheines zu erbringen. Ein gläubiger evangelischer Christ kann nur zusammen mit einem katholischen Paten das Patenamt übernehmen. Das Kirchenrecht (CIC) sagt hierzu: "PATEN Can. 872 — Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, daß der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt. Can. 873 — Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen. Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme
des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich: Can. 874 — § 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden." |
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| Geburtstagsbesuche / Jubiläen |
Zum 70., 75., 80.,
85..... Geburtstag, sowie bei Jubiläen (Goldene Hochzeit) werden den
Gemeindemitgliedern im Namen der Pfarrgemeinde bzw. des Bischofs
Glückwünsche und ein kleines Geschenk überreicht. |
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| Hauskranken-kommunion |
Jeweils am 1.
Freitag im Monat (“Herz-Jesu-Freitag” — Ausnahmen siehe „Woche in St.
Nikolaus“!) besuchen der Pfarrer und weitere Kommunionhelferinnen und
-helfer die Kranken und Senioren unserer Pfarrgemeinde und bringen ihnen die
heilige Kommunion. |
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| Krankensalbung | Volkstümlich wurde die Krankensalbung auch „Letzte Ölung“ genannt, wie sie früher auch offiziell hieß. Die zutreffendere Bezeichnung, die auch die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Liturgie der Kirche „Sacrosanctum Concilium“ verwendet, ist jedoch Krankensalbung. Die Krankensalbung ist (wie alle sakramentalen Salbungen) ein Mittel der Stärkung und Ermutigung. Die Krankensalbung soll nach der Beichte empfangen werden. Im Anschluss an die Krankensalbung ist je nach Gesundheitszustand der Empfang der Heiligen Kommunion möglich. Die Salbung gibt in schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist und dem Kreuz Christi (vgl. (Jak 5,14-15 ). In diesem Sinn hat das Zweite Vatikanische Konzil mit der Konstitution über die heilige Liturgie beschlossen, den Ritus und die Deutung dieses Sakraments zu erneuern. Mit der Apostolischen Konstitution „Sacram Unctionem Infirmorum“ erteilte Papst Paul VI. die Approbation zur erneuerten Form der Krankensalbung. Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken, im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder, falls das durch besondere Umstände nicht möglich sein sollte, eine andere, besser geeignete Stelle des Körpers. Zur Salbung mit dem Krankenöl spricht der Priester: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. - Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“ Bei der Krankensalbung wird nicht Chrisam, sondern Krankenöl (ge weihtes Olivenöl, im Notfall ein anderes Pflanzenöl) verwendet. Dieses Krankenöl (lat.: oleum infirmorum) wird jedes Jahr in der Chrisammesse am Morgen des Gründonnerstags oder an einem früheren osternahen Tag vom Bischof in Konzelebration mit seinem Presbyterium geweiht und danach in die Pfarreien der Diözese verteilt. Dort soll es, zusammen mit den anderen Heiligen Ölen zu Beginn der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt feierlich in die Kirche hineingetragen und seine Bedeutung der Gemeinde jährlich aufs Neue erklärt werden. Sowohl die Chrisammesse als auch die heiligen Öle selbst sind Sakramentalien. Der Bischof kann das Krankenöl in jeder von ihm geleiteten Feier der Krankensalbung weihen. In Notsituation darf jeder Priester, der die Krankensalbung vollzieht, innerhalb dieser Feier das Krankenöl weihen. Das Sakrament wird durch den zuständigen Pfarrer gespendet. Kann die Erlaubnis des Ortsbischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll dieses Sakrament jedoch jeder Priester spenden. Im Codex Iuris Canonici heißt es dazu: „Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester, und nur er.“ Wichtig für das Zustandekommen des Sakraments ist die entsprechende Absicht („Intention“) des Spenders, das Sakrament spenden zu wollen. Wird die Krankensalbung Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Kommunion (nach der Krankensalbung) versehen (daher der Name „Versehgang“). Gemäß vom Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass verbundenen apostolischen Segen. Man spricht in diesen Fällen auch von den „Sterbesakramenten“. In früheren Jahren ging in ländlichen Gebieten bei einem solchen Versehgang der Priester in Begleitung eines Ministranten in Chorkleidung zum Haus des Kranken, der Ministrant trug ein Licht und eine kleine Schelle, um Entgegenkommende auf die Gegenwart des Allerheiligsten aufmerksam zu machen. Heute kommt der Priester meist allein ins Haus, zur Spendung der Krankensalbung soll sich aber, wo immer möglich, eine kleine Gemeinde versammeln. Im Haus des Kranken soll, wenn möglich, ein mit einem weißen Tuch bedeckter Tisch für die Heiligen Öle, Kerzen und ein Gefäß mit Weihwasser mit Aspergill oder einem Zweig zum Besprengen mit Weihwasser bereitgestellt werden. Hierzu war vielfach in den Familien eine sogenannte Versehgarnitur mit den nötigen Ausstattungsgegenständen vorhanden. (aus WIKIPEDIA) |
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| Krankenbesuch im Krankenhaus Erlenbach | Eine Gruppe von Frauen und Männern besucht regelmäßig die Kranken der Pfarrgemeinde im Kreiskrankenhaus Erlenbach. Zur Kontaktaufnahme melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Messbestellung | Die
Eucharistiefeier ist immer Feier der ganzen Gemeinde und kann nie
Privatmesse (auch nicht bei Taufen, Hochzeiten...) sein. In jeder Eucharistiefeier wird für alle Lebenden und Verstorbenen gebetet. Trotzdem ist es sinnvoll, besondere Anliegen einzelner Personen oder Gruppen auf Wunsch einzubeziehen bzw. Eucharistie in einem bestimmten Anliegen zu feiern. Als “Dank für die Gebetshilfe” der Gemeinde in dem gewünschten Anliegen wird vom “Besteller” eine Geldgabe erbeten, die vom Bischöflichen Ordinariat einheitlich festgelegt ist, zur Zeit 10 Euro. Mit diesem Betrag bestreitet die Kirchengemeinde einen Teil ihrer Auslagen für den Gottesdienst. Mehrere Intentionen bilden eine Einheit, entsprechend der Anzahl wird noch einmal in der Mission heilige Messe gefeiert., d.h. es bleiben auch bei mehreren Intentionen für eine Eucharistiefeier nur 10 Euro in unserer Pfarrgemeinde. “Der Gabe muss jeder Anschein der Bezahlung” genommen werden, und sie muss einer wirklichen Teilnahme an der Messfeier entsprechen. Messbestellungen werden im Pfarrbüro zu den üblichen Öffnungszeiten entgegengenommen. Gewünschte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, ausgefallene „Intentionen“ werden am darauf folgenden Samstag in der Vorabendmesse nachgeholt. Die Intentionen werden in der Gottesdienstordnung “Die Woche in St. Nikolaus” veröffentlicht. |
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| Pfarrzentrum St. Nikolaus |
Das Pfarrzentrum St. Nikolaus befindet sich
neben der Kirche und dem Pfarrhaus in der Pfarrer-Adam-Haus-Straße und
Waisenhausstraße 25. Der älteste Teil, das sogenannte “Jugendheim” wurde in den Jahren 1952 - 54 erbaut und beherbergt neben dem “Kilian-Saal” für ca. 40 - 50 Personen drei Gruppenräume, den Meditationsraum “Oase”, Jugendräume im Keller, sowie eine Wohnung. Der “Pfarrer-Kerber-Saal” wurde 1979/80 angebaut und nach dem von 1950 - 1984 in Wörth tätigen Stadtpfarrer benannt. Der 460 m² große Raum kann für sportliche, gesellschaftliche und familiäre Veranstaltungen gemietet werden. Unter dem Pfarrer-Kerber-Saal befindet sich die Stadtbibliothek, eine Gemeinschaftseinrichtung der Stadt und der Pfarrgemeinde. Angebaut sind der “DJK-Ratskeller” mit 4 Kegelbahnen, welche in Erbpacht an die DJK Wörth vergeben sind. 1997/98 wurden über den Kegelbahnen der “Nikolaus-Saal” für 100 - 150 Personen, sowie weitere Funktionsräume (2 Küchen und Abstellräume) erstellt. Der Nikolaus-Saal ist besonders geeignet für Familienfeiern. Die Betreuung des Pfarrzentrums ist dem Pfarrzentrumsverwaltungsrat als einem Ausschuss der Kirchenverwaltung übertragen. Vorsitzende ist Carolin Straub. Ihre Wünsche für eine Belegung oder Anmietung richten Sie bitte an das Pfarrbüro (Dienstag, 17 bis 18 Uhr). |
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| Spenden |
Steuerabzugsfähige
Belege werden bei Nachweis des Betrages zur Vorlage beim Finanzamt
ausgestellt (auch für “Adveniat”, “Misereor”, “Caritas”, “Mission”, …) |
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| Segnungen | Das
Wort “segnen” kommt aus dem Lateinischen: “signare” = “mit dem Kreuz
bezeichnen” bzw. “bene dicere” = “das gute Wort Gottes für uns erbitten”. Alle Dinge und Menschen können Zeichen auf Gott hin sein. Die “Weihe” bzw. “Segnung” wählt bestimmte Dinge aus und macht sie zu ausdrücklichen Zeichen, indem sie einen speziellen Bezug zu Gott bekommen und darauf hinweisen. “Segnungen” und “Weihen” bei uns während des Kirchenjahres:
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Quelle: Begrüßungsheft der Pfarrei St. Nikolaus, Wörth am Main